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3. RoHS und REACH

RoHS 2011/65/EU - 2015/863/EU

Die Vorgaben der RoHS - Richtlinie 2011/65/EU setzen wir vollumfänglich um. Unsere Produkte enthalten keine Substanzen in Konzentrationen, welche die Grenzwerte der in der EU-Richtlinie verbotenen Stoffe überschreiten. Am 31. März 2015 hat die Kommission (EU) unter der Richtlinie 2015/863 vier weitere Stoffe limitiert. Diese Vorschrift wird ab dem 22. Juni 2019 angewendet.

Die erweiterte Richtlinie wird die folgenden Stoffe umfassen:

Blei (Pb) 0,1 % respektive 1000 ppm
Quecksilber (Hg) 0,1 % respektive 1000 ppm
Cadmium (Cd) 0,01 % respektive 100 ppm
Chrom sechswertig (Cr6+) 0,1 % respektive 1000 ppm
polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1 % respektive 1000 ppm
polybromierte Diphenylethere (PBDE) 0,1 % respektive 1000 ppm
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1 % respektive 1000 ppm
Butylbenzylphthalat (BBP) 0,1 % respektive 1000 ppm
Dibutylphthalat (DBP) 0,1 % respektive 1000 ppm
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1 % respektive 1000 ppm

Wir können bereits jetzt bestätigen ausschließlich Kunststoffe zu verarbeiten, welche gänzlich frei von diesen Substanzen sind respektive deren prozentualer Gewichtsanteil unter diesen Werten liegt.

RoHS Konformitätserklärung

REACH Verordnung (EG) 1907/2006

Sie erhalten von uns ausschliesslich Produkte, welche keinen der von der Europäischen Chemieagentur ECHA aufgeführten Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Unsere Werke sind verpflichtet, die Produkte und Produktbasisstoffe entsprechend den Erfordernissen der REACH - Verordnung mit den in der Kandidatenliste angegeben Stoffen regelmässig abzugleichen. Sobald sie feststellen, dass ihre Produkte und Produktbasisstoffe mitteilungspflichtig sind, werden wir unaufgefordert in Kenntnis gesetzt. Selbstverständlich setzen wir diese Pflicht um und werden auch Sie respektive unsere Kunden umgehend und vorschriftgemäss informieren. Ein Sicherheitsdatenblatt für Produkte, die gemäss REACH Verordnung ein solches erfordern, stellen wir unaufgefordert zur Verfügung. Wir bestätigen unsere Verpflichtung, die REACH Anforderungen und deren Ergänzungen in jeder Hinsicht zu erfüllen. Ein vorhersehbarer besonders Besorgnis erregender Stoff (SVHC) ist in unseren Produkten nicht vorhanden, eine Berichtspflicht im Rahmen der Wertschöpfungskette ist nicht angezeigt.

REACH Konformitätserklärung

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